Im Erfolgsfall die erste Jahresersparnis bei einem Wechsel innerhalb des Versicherers.
In allen anderen Fällen wo eine Ersparnis und ein Tarifwechsel noch nicht ratsam, möglich oder gewünscht ist, fällt lediglich eine kleine Aufwandspauschale in Höhe von 240 Euro an. D. h. wenn Sie vorerst nichts sparen, aber die vielen Vorteile und geldwerten Verbesserungsmöglichkeiten durch unser Gutachten erhalten haben, beteiligen wir Sie lediglich an einem Teil unserer Selbstkosten (Personal, Technik, Auswertung, Beratung). Es fallen keine weiteren Kosten an.
Für die Arbeit der Kanzlei WBS/Solmecke hinsichtlich zu viel gezahlter Beiträge der Vergangenheit, übernimmt i. d. Regel Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten.